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Um eine Schutzanordnung gegen einen Fremden, Ehepartner, Ex-Ehepartner oder eine Person zu erhalten, mit der Sie eine enge Beziehung hatten (nicht auf sexuelle Aktivitäten beschränkt), müssen Sie einen Vorschlag auf der Polizeistation ausfüllen. Das Ausfüllen erfordert einige Schritte, aber Sie sind bis zur endgültigen Bestellung der Testversion sicher. Bewahren Sie wie bei jeder Testversion Kopien der Datei auf und stellen Sie interessierten Parteien Kopien zur Verfügung. Die Polizeistation wird auch eine Kopie aufbewahren.
Schritt 1
Besuchen Sie Ihre örtliche Polizeistation und beantragen Sie bei Ihrem Ehepartner oder einer anderen Person, mit der Sie eine enge Beziehung hatten, eine Anordnung zum Schutz vor Missbrauch. Sie können auch eine Schutzanordnung gegen einen Fremden, Kollegen oder Bekannten beantragen, der Sie verfolgt, bedroht oder angegriffen hat. Die Polizeistation stellt ein Formular aus, das Sie ausfüllen müssen.
Schritt 2
Besprechen Sie Ihren Fall vor einem Richter. Nennen Sie konkrete Beispiele für Missbrauch oder Belästigung. Stellen Sie nach Möglichkeit Beweise, Polizeiberichte und Zeugenberichte zur Verfügung. Der Richter erlässt innerhalb einer Woche eine vorübergehende Anordnung und richtet eine Anhörung ein, an der Sie und der Angreifer teilnehmen müssen.
Schritt 3
Besuchen Sie ein Zentrum für häusliche Gewalt in Ihrer Stadt und informieren Sie die Behörde über Ihre vorübergehende Schutzanordnung.
Schritt 4
Gehen Sie zu Ihrer Anhörung - bei der der Richter eine endgültige Schutzanordnung erlässt, wenn er dies für notwendig hält. Diese endgültige Anordnung bietet langfristigen Schutz gegen den Angreifer.
Schritt 5
Bewahren Sie jederzeit eine Kopie der Schutzanordnung bei sich auf.
Schritt 6
Kehren Sie mit einer Kopie der endgültigen Schutzanordnung zur Agentur für häusliche Gewalt zurück. Stellen Sie der Agentur alle Kopien zur Verfügung.